Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2026 höchstens 7'258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Wer keine berufliche Vorsorge hat, kann bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch 36'288 Franken pro Jahr. Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Entscheidend ist die persönliche Vorsorgesituation. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen – https://www.bsv.admin.ch/de/die-dritte-saeule
0💬 0 Kommentare
Du kennst die Antwort?Melde dich an und hilf der Community weiter.
Du kannst öffentliche Fragen ohne Konto lesen. Für Antworten, eigene Fragen, Likes, Lesezeichen und Nachrichten brauchst du ein kostenloses, E-Mail-verifiziertes Konto.